Jeder, der sich zur Organspende bereit erklärt hat oder dessen Angehörige nach seinem Tode dem zustimmen, jeder, der in einem Land stirbt, in dem die sog. Widerspruchsregelung gilt, ohne dass er seinen Widerspruch dort hat registrieren lassen, muss wissen, dass nach seinem „Tode“ nur lebend-frische Organe entnommen und transplantiert werden können, nicht leblose Organe einer Leiche.
Organspende - Hirntod - Herzschlagtod - Spenderausweis - Sagt man uns alles?
Info und AufklärungsVideo
Informationen und Aufklärung, bitte auch die Kommentare lesen. Der Honigmann sagt ...
Wichtig ist Euer NEIN !